TIME/LESS Prints, Inh. L. Mehlem
Südfeldstr. 1b
30453 Hannover
Allgemeines, Geltungsbereich
Allen Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen für die Domain timeless-prints.de, sowie sämtliche Druckleistungen von L. Mehlem – auch zukünftig – liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden könne nur Vertragsinhalt werden, wenn sie von L. Mehlem ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Bedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen von L. Mehlem insbesondere für Textilveredelung und sämtliche Druckleistungen.
Umfang der Leistung
Für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von L. Mehlem maßgebend oder – im Falle eines Angebots durch L. Mehlem und dessen fristgerechter Annahme – unser Angebot. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von L. Mehlem. Erkennt L. Mehlem im Verlauf eines Projektes Umstände, die den Erfolg des Projektes gefährden könnten sind diese dem Kunden unverzüglich mitteilen. L. Mehlem ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Während der Produktion kann es zu Mehr- oder Minderproduktion kommen. Der Auftrag gilt auch als erfüllt, wenn diese abweichende Produktion im Bereich von + oder – 10% liegt. Eine entsprechende Forderung oder Gutschrift an den Kunden ist anzunehmen und zu begleichen.
Preise
Die Preise gelten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von 19%, zuzüglich Verpackung und Versand.
Preiserhöhungen und Zusatzleistungen sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen und bedürfen dessen Zustimmung, um den Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können. Stimmt der Kunde nicht zu, kann L. Mehlem das Angebot/ Auftrag widerrufen. Alle Mehrkosten die auf Grundlage von Verschulden des Kunden entstehen sind auch durch diesen zu tragen. L. Mehlem ist berechtigt zusätzliche Aufwandskosten in Rechnung zustellen. Alle Produkte/Leistungen bleiben in Besitz von L. Mehlem, bis diese kundenseits bezahlt sind.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die Pflicht bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken und die entsprechenden Materialien zur Verfügung zu stellen. Muss z.b. an Druckvorlagen nachgearbeitet werden, ist L. Mehlem nicht mehr für die zeitgenaue Fertigstellung des Auftrages verantwortlich.
Änderungen der zu erbringenden Leistung
Sämtliche Änderungen am Auftrag müssen beiderseits anerkannt und abgesprochen werden.
Liefer- oder Leistungsfrist, Abnahme, Annahmeverzug
Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch L. Mehlem, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben und der vollständigen Klärung der vom Kunden anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – ange-messen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen die durch L. Mehlem nicht zu vertreten sind, sobald solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt L. Mehlem dem Kunden baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass si länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Kunde als auch L. Mehlem vom Vertrag zurücktreten. Gerät der Kunde durch von ihm zu vertretende Umstände mit der Annahme der Leistung oder der Zahlung in Rückstand, so kann L. Mehlem nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer von L. Mehlem gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Lieferung, Versand und Gefahrübergang
L. Mehlem wählt ein Versandunternehmen seiner Wahl. Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. Ist der Kunde im Annahmeverzug, so gilt der Auftrag dennoch als erfüllt. Pakete und Ware sind bei Erhalt zu prüfen und Mängel sofort an L. Mehlem zu berichten
Eigentums- und Nutzungsrechte, Eigenwerbung
L. Mehlem ist berechtigt, die Auftragsware zu Werbungs und Promotionzwecken auf der eigenen Homepage darzustellen. Desweiteren darf ein Druckmuster erstellt werden, welches unverkäuflich als Muster dient.
Geheimhaltung
L. Mehlem und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verwenden. Die Parteien werden eine entsprechende Verpflichtung auch ihren von ihnen im Projekt eingesetzten Mitarbeitern sowie sonstigen von ihnen ins Projekt involvierten Dritten auferlegen.
Gewährleistung
Der Kunde hat Mängel jeglicher Art – ausgenommen verborgene Mängel – unverzüglich nach der Ablieferung schriftlich zu rügen, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist; ansonsten gil die Leistung als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Produkthaftungsansprüche geltend gemacht werden. Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen. L. Mehlem kann jedoch nach seiner Wahl – statt nachzubessern – eine Ersatzsache liefern. Ist L. Mehlem zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die Nachbesserung/Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die L. Mehlem zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde, sofern weitere Nachbesserungs-versuche für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu verlangen. Bei Mängeln an nachgebesserten Teilen oder an als Ersatz gelieferten Sachen beträgt insoweit die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche wiederum ein Jahr. Solange die Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht endgültig fehlgeschlagen ist, kann der Kunde weder Herabsetzung des Werklohns noch Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Solange L. Mehlem sich nicht mit der Nachbesserung in Verzug befndet und diese auch nicht endgültig fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, Mängel von Dritten beseitigen zu lassen.Der Kunde stellt L. Mehlem auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die L. Mehlem die Beurteilung und Beseitigung des Mangels ermöglichen. Die Mitarbeiter des Kunden werden L. Mehlem zum Zwecke der Mangelerkennung und Mangelbeseitigung umfassend Auskunft erteilen. Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht für Mängel, die vom Kunden zu verantworten sind sowie für Mängel, die auf einer fehlerhaften Datenübermittlung beruhen. L. Mehlem haftet ferner nicht für di wettbewerbs-, urheber-, marken- und/oder geschmacksmusterrechtliche Zulässigkeit der erbrachten Leistungen. Auf etwaige, für L. Mehlem erkennbare rechtliche Bedenken, wird L. Mehlem den Kunden jedoc hinweisen. Ferner wird für urheber-, marken- und/oder geschmacksmusterrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit seitens L. Mehlem nicht gehaftet. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Im übrigen haftet L. Mehlem für Schäden wegen Mangelhaftigkeit der Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. L. Mehlem haftet ferner, wen der Kunde wegen Fehlens einer vereinbarten Beschaffenheit Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend macht. Verletzt L. Mehlem mit einfacher Fahrlässigkeit eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht, ist die Ersatzpflicht von L. Mehlem auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mangelhaftigkeit der Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrunde – ausgeschlossen, so dass L. Mehlem insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden haftet.
Haftung
(1) L. Mehlem haftet entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen des zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. In allen anderen Fällen der Haftung gilt die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss des § 13 Abs. 8 entsprechend, insbesondere bei Ansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten (insbesondere falsche oder unterlassene Beratung oder Verletzung von Schutzpflichten), Liefer- und Leistungsverzug sowie unerlaubter Handlung, wobei der Liefer- und Leistungsverzug die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne des § 13 Abs. 8 darstellt. Soweit sich der vorstehende Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung auf etwaige entstandene Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verschuldens bei Vertragsschluss bezieht, sind sich die Parteien darüber einig, dass der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung einen Verzicht bzw. teilweisen Verzicht beinhaltet.Das Internet ist ein offenes und damit anfälliges System. Ersatzansprüche für Schäden durch das Ausfallen eines Internetservers, durch Sabotage oder Programmfehler können nicht geltend gemacht werden. Aufgrund vielfältiger Faktoren, die nicht im Einflussbereich von L. Mehlem liegen, kann eine 100-prozentige Erreichbarkeit des Servers nicht garantiert werden. Für Datenverluste, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von L. Mehlem beruhen, kann L. Mehlem nicht haftbar gemacht werden. Für die Sicherung von Daten ist der Kunde zuständig. Für entstandene Schäden an auf den Server überspielten Daten übernimmt L. Mehlem keine Haftung. L. Mehlemübernimmt keine Haftung für Darstellungsabweichungen des Web-Designs bei unterschiedlichen Internet-Browsern und Browserversionen auf unbekannten Computer-systemen und Computerkonfgurationen. Soweit die Haftung von L. Mehlem aufgrund der vorstehenden Bestimmungen (auch gemäß § 13 Abs. 7) ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung sämtlicher Mitarbeiter Vertreter und Erfüllungsgehilfen von L. Mehlem. Greift der Kunde ohne schriftliche Zustimmung von L. Mehlem in die gelieferten Werke ein, so entfällt insoweit die Haftung von L. Mehlem für den daraus entstehenden Schaden. Schadenersatzansprüche seitens L. Mehlem bleiben vorbehalten.
Die Verjährung der Ansprüche des Kunden gegenüber L. Mehlem richtet sich nach § 13 Abs. 2, soweit es nicht um Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder nach dem Produkthaftungsgesetz geht.
Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen
L. Mehlem behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen einschließlich sämtlicher Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Besteht mit dem Kunden eine Kontokorrentabrede, besteht der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung des anerkannten Saldos. Bei Entgegennahme eines Schecks oder Wechsels tritt Erfüllung erst ein, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst ist und L. Mehlem über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen kann. Bei Zahlungsverzug oder wenn der Kunde sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt, ist L. Mehlem zur einstweiligen Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Die Ausübung des Rücknahmerechtes stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Übersteigt der realisierbare Wert der von L. Mehlem nach den vorgenannten Bestimmungen eingeräumten Sicherheiten deren Forderungen gegen den Kunden nicht nur vorübergehend um mehr als 10 %, wird L. Mehlem insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Die vorstehend genannte Deckungsgrenze von 110 % erhöht sich, soweit L. Mehlem bei der Verwertung des Sicherungsgutes mit Umsatzsteuer belastet wird, die durch eine umsatzsteuerliche Lieferung des Kunden an L. Mehlem entsteht, um diesen Umsatzsteuerbetrag.
Kündigung
Soweit auf den Vertrag Auftragsrecht anwendbar ist, kann er von beiden Parteien jederzeit widerrufen bzw. gekündigt werden. Kündigt der Kunde, hat er die von L. Mehlem bis dahin erbrachten Leistunge vollständig zu bezahlen. Erfolgt die Kündigung zu Unzeit, ist auch der darüber hinausgehende Schaden zu ersetzen. Soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, kann der Vertrag von beiden Parteien in den vom Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen oder aber bei Vorliegen wichtiger Gründe gekündigt werden. Kündigt der Kunde, bevor das Werk vollendet ist, hat er L. Mehlem vollständig schadlos zu halten. Vollständige Schadloshaltung gemäß Abs. 2 besteht darin, dass der zurücktretende Kunde die von L. Mehlem bereits geleisteten Arbeiten vollständig bezahlt und von den noch nicht geleisteten Arbeiten pauschal 30 % als Schadenersatz übernimmt. L. Mehlem steht es frei, einen höheren Schaden zu belegen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Schlussbestimmungen
Der Kunde ermächtigt L. Mehlem unter Verzicht auf eine Mitteilung, personen-bezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Alle zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden von L. Mehlem in elektronischen Dateien gespeichert. Eine Übermittlung dieser elektronischen Daten an Dritte bedarf nicht der Zustimmung des Kunden, soweit sie zur Vermarktung weiterer Kampagnen benötigt werden. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftform-erfordernisses. Sollte einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so ist die nichtige Bestimmung durch eine zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmung mit dem Inhalt zu ersetzen, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für lückenhafte Regelungen.Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort Köln.